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125ccm

Das Gute vorweg: Man muss für die Eintragung des Codes 111 keine Prüfung ablegen!

Berechtigungsumfang:  

  • Motorräder mit max. 125ccm, max. 11 kW (15 PS)

Voraussetzungen:

  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung
  • Nicht mehr in der Probezeit
  • Absolvierung von 6 praktischen Fahrstunden

Anerkennung im Ausland:

 Diese Regelung ist in der Führerschein-Richtlinie der EU nur als Option enthalten, nicht als Pflicht. Grenzenlose Freiheit auf zwei Rädern lässt sich mit dem Code 111 daher außer in Österreich nur in folgenden Ländern genießen:

  • Italien
  • Lettland
  • Spanien, aber nur nach mindestens drei Jahren Besitz der Klasse B (was funktionell kein Problem ist, denn man benötigt ja fünf Jahre B, um den Code 111 zu bekommen)
  • Portugal, aber erst ab einem Mindesalter von 25 Jahren
  • Tschechische Republik, aber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

Luxemburg hat bis zum 19. Jänner 2013 den Code 111 akzeptiert. Das ist seither nicht mehr der Fall.