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Duale Ausbildung

Mindestalter:

Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag.

Ausgehändigt wird der Führerschein aber erst frühestens am 18. Geburtstag.

Bei der dualen Ausbildung lernst du das Fahren zum Teil von deinen Eltern oder Bekannten. Natürlich findet ein Teil der Ausbildung nach wie vor in der Fahrschule statt. Die Vorteile dieser Ausbildungsvariante sind mehr Selbstbestimmung und sehr viel Fahrpraxis.

Ausbildung & Prüfung:

  • Theorieteile: Grundwissen und Modul B (Theoriekurs)
  • 32 Unterrichtseinheiten Theorie
  • praktische Ausbildung: 11 Unterrichtseinheiten
  • praktische Einweisung mit den Begleitern
  • Theorie- & Praxisprüfung

Ablauf:

  • 6 Fahrstunden in der Fahrschule, im Anschluss findet die theoretische Einweisung mit den Begleitern statt. Anschließend startet die private Ausbildung durch Absolvierung der 1.000km.
  • Nach mind. 1.000 km Überprüfungsfahrt (es ist ein Fahrtenprotokoll zu führen) wird die begleitende Schulung im Privatfahrzeug durchgeführt und von der Fahrschule bestätigt.
  • Im Anschluss werden die restlichen 5 Fahrstunden absolviert.
  • Begleitperson: Die Begleitperson (max. 2) muss mind. 7 Jahre den Führerschein besitzen, in den letzten 3 Jahren auch tatsächlich ein Fahrzeug gelenkt haben und während der Ausbildungsphase immer Beifahrer sein. Die Begleitperson muss außerdem in einem besonderen Naheverhältnis zum Fahrschüler stehen (Eltern, Onkel, Tante), darf in den letzten Jahren keine schweren Verkehrsverstöße begangen haben und den Bewerber nicht in Verkehrssituationen bringen, denen er noch nicht gewachsen ist. Ist der Begleiter nicht Erziehungsberechtigter, verlangt die Behörde eine Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten. Die 0,1 Promille Grenze gilt sowohl für den Fahrschüler als auch für dessen Begleiter. 
  • Beschriftung von Ausbildungsfahrzeugen: Die Ausbildungsfahrzeuge sind bis zur bestandenen Fahrprüfung vorne und hinten mit einem Schild „L“ und der Aufschrift „Übungsfahrt“ zu kennzeichnen.  

Berechtigungsumfang:

  • Siehe Klasse B

Alkohol:

Die 0,1-Promille-Grenze gilt während der Dauer der Probezeit. Grundsätzlich gilt mit Ablauf dieser Frist die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut.

Unterlagen bei Kursbeginn:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Passfoto
  • Ärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Kursbestätigung