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Motorrad „A“

Mindestalter:

Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 24. Geburtstag.

Die praktische Fahrprüfung darf frühestens am 24. Geburtstag absolviert werden.

 Ausbildung & Prüfung:

  • Theorieteile: Grundwissen 20 Unterrichtseinheiten (entfällt bei Besitz der Klasse B oder F) und Modul A 6 Unterrichtseinheiten (Theoriekurs)
  • 14 Unterrichtseinheiten praktische Schulung, aufgeteilt in 4 Unterrichtseinheiten am Übungsparkplatz und 10 Unterrichtseinheiten im Straßenverkehr, 16 Unterrichtseinheiten praktische Ausbildung ab dem 39. Lebensjahr
  • Theorie- & Praxisprüfung

Berechtigungsumfang:

Motorräder mit oder ohne Beiwagen (ohne Gewichtslimit) und dreirädrige KfZ

 Alkohol:

0,1-Promille-Grenze gilt während der Dauer der Probezeit. Grundsätzlich gilt mit Ablauf dieser Frist die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut.

Unterlagen bei Kursbeginn:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Passfoto
  • Ärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Kursbestätigung