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LKW „CE“

Mindestalter:

  •  21 Jahre
  • Wenn der Antragsteller Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises nach dem Güterbeförderungsgesetz ist oder den Lehrberuf Berufskraftfahrer erfolgreich abgeschlossen hat, beträgt das Mindestalter 18 Jahre.
    • Beginn der Ausbildung max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag.
    • Ausgehändigt wird der Führerschein aber erst frühestens am 18. Geburtstag.

Ausbildung & Prüfung:

  • Theoriekurs
  • Fahrstunden (abhängig von der Führerschein-Kombination)

Berechtigungsumfang:

  • Zugfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Hinweis: Details und genaue Informationen zu den einzelnen LKW-Klassen erhähltst du in der Fahrschule.