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Mehrphasenausbildung

Warum Mehrphasenausbildung?

Mit 1. Jänner 2003 ist die Mehrphasenausbildung in Österreich in Kraft getreten. Diese Mehrphasenausbildung sieht vor, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Erhalt des Führerscheins  eine oder zwei Perfektionsfahrten und ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren ist/sind.

Das Ziel der Mehrphasenausbildung ist, eine Unfallreduktion zu erreichen und zugleich dich zu einem ganz besonders sicheren Fahrer/sicherer Fahrerin auszubilden.

Wichtig: 

Die Behörde kontrolliert die Fristen der Mehrphasenausbildung. Daher ist es wichtig, diese Fristen einzuhalten. Die Folgen bei Fristversäumnis findest du unterhalb unserer Grafik.

Mehrphasenausbildung - 2013 - Fahrschule Schwaiger

Folgen bei Fristversäumnis

Werden nicht alle vorgeschriebenen Module der Mehrphasenausbildung (Perfektionsfahrt/en und Fahrsicherheitstraining) innerhalb von zwölf (Klasse B) bzw. 14 Monaten (Klassen A1, A2 oder A) nach Erteilung der Lenkberechtigung absolviert, erhält die Fahranfängerin/der Fahranfänger ein Erinnerungsschreiben und vier Monate Nachfrist.

Wird innerhalb dieser vier Monate die Ausbildung nicht absolviert, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr und es gibt eine weitere Nachfrist von vier Monaten.

Wird innerhalb der zweiten Nachfrist die Absolvierung der fehlenden Module wieder nicht nachgewiesen, kommt es zum Entzug der Lenkberechtigung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Nachweis erfolgt.

Die Behörde kann in bestimmten Fällen (z.B. schwere Erkrankung, Schwangerschaft) für eine angemessene Zeit vom Entzug der Lenkberechtigung absehen, wenn dies nachgewiesen wird.